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Lekanntmachung der Ministerien des Innern und des nriegswesens, pbetreffend die Ergänzung und
berichtigung des Verzeichnisses solcher höheren Kehranstalten, welche zur Ausstellung giltiger Zeugnisse
über die wissenschaftliche Sefähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt find. Vom 25. Oktober 1876.
Nachstehend werden die von dem Reichskanzleramte in Nro. 9. 13. 14. 18. 22. 25.
40 und 41 des Centralblattes für das Deutsche Reich vom Jahr 1876 erlassenen Be-
kanntmachungen vom 26. Februar 1876, vom 31. März 1876, vom 6. April 1876, vom
3. Mai 1876, vom 31. Mai 1876, vom 19. Juni 1876, vom 2. Oktober 1876 und vom
10. Oktober 1876, betreffend die Ergänzung und Berichtigung des Verzeichnisses solcher
höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung giltiger Zeugnisse über die wissenschaftliche
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind,] zur allgemeinen
Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 25. Oktober 1876.
Sick. Wunndt.
Bekanntmachung.
Im Anschlusse an die Bekanntmachung !' vom 19. v.] Mts. (Central-Blatt S. 40)
wird in der Anlage eine Nachweisung derjenigen „höheren Lehranstalten F veröffentlicht,
welchen provisorisch gestattet worden ist, gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst zu ertheilen.
Die unter Nro. 1—12 und 14—18 der Nachweisung verzeichneten Anstalten dürfen
dergleichen Zeugnisse nur denjenigen ihrer Schüler ertheilen, welche eine auf Grund
eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines Regierungs-
Kommissars abzuhaltende Entlassungs-Prüfung bestanden haben.
Berlin, den 26. Februar 1876.
Das Reichskanzleramt:
Eck.