Object: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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Nachtrags-Verzeichniß 
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen 
Militärdienst berechtigt sind. 
A. Lehr-Anstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung genügt. 
[ a. Gymnasien. 
I. Königreich Preußen. Il. Königreich Sachsen. 
Provinz Posen. Das Gymnasium zu Dresden-Neustadt. 
Das Gymnasium zu Nogasen. 
Provinz Schlesien. 
des Gymnasium zu Strehlen, 
"n . Wohlau. 
(b. Realschulen erster Ordnung.) 
Realschulen mit neunjährigem Kurfus ohne obligatorischen Anterricht im Tatein. 
I. Königreich Preußen. II. Elsaß-Lothringen. 
Provinz Brandenburg. Die Städtische Gewerbeschule zu Mülhausen i. E. 
Die Friedrichs-Werdersche Gewerbeschule zu Berlin, 
* Lruisenstädtische O"c - 
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersteu Klasse nöthig ist. 
(a. Progymnasien.) 
b. Realschulen zweiter Ordnung. 
Königreich Sachsen. 
Die Städtische Realschule zu Borna, 
. . - Wurzen. 
c. Höhere Bürgerschuken, welche den Gymnasten in den entsprechenden Klassen 
gleichgestellt sind. 
Großherzogthum Baden. 
Die Real-Abtheilung des Progymnasiums zu Lahr. 
Das Real--Gymnasium zu Villingen.
	        
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