Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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b. Realschulen zweiter Ordnung. 
Königreich Preußen. 
Rheinprovinz. 
Die Realschule zu Barmen-Wupperfeld. 
. Höhere Bürgerschulen, wesche den Gymnasten in den entsprechenden Klassen gleich- 
gestellt sind. 
I. Königreich Preußen. 
Provinz Brandenburg. 
Die höhere Bürgerschule zu Lübben (bisher Realschule, ebenda unter B. p, I. 3). 
Die höhere Bürgerschule zu Neustadt-Eberswalde (ebenda unter C. a. aa. I. 10). 
Provinz Hannover. 
Die höhere Bürgerschule zu Münden (ebendo unter C. a. aa. I. 31). 
II. Elsaß-Lothringen. 
Das Real-Progymnasium zu Altkirch. 
Die Realschule zu Münster. 
Das Real-Progymnasium zu Schlettstadt. 
„ „ „ „Thann. 
C. Lehr-Anstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungs-Prüfung gefordert wird. 
. a. Ceffentliche. 
aa. Höhere Bürgerschulen, welche nicht zu denjenigen unter B. c. gehören. 
I. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
Die höhere Bürgerschule zu Altenburg. 
II. Freie und Hansestadt Hamburg. 
Die Realschule der reformirten Gemeinde zu Hamburg
	        
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