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39.
Negierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 17. November 1876.
Inhalt.
Bekanntmachung des Justizministeriums, betreffend den Abonnementspreis für das Negierungsblatt und für das
Reichsgesetzblatt auf das Kalenderjahr 1877. Vom 10. November 1876. — Bekanntmachung des Ministeriums
des Innern, betressend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den Verein zu Anschaffung künst-
licher Glieder in Stuttgart. Vom 3. November 1876. — Versügung der Ministerien des Innern und der
Finanzen, betreffend die Außerkurssetzung der Zweithalerstücke und Eindrittelthalerstücke deutschen Geprägs.
Vom 11. November 1876. — Verfügung des Finanzministeriums, betressend die Errichtung von Grenzsteuer-
Aemtern. Vom 13. November 1876.
Lekanutmachung des Justizministeriums, belreffend den Abonnementspreis für das Regierungsblatt und
für das Reichögesehblatt auf das Kalenderjahr 1877. Vom 10. November 1876.
Da der Abonnementspreis für den Jahrgang 1877 des Regierungsblattes auf
3 Mark pro Exemplar und des Reichsgesetzblattes auf 1 Mark pro Exemplar fest-
gesetzt worden ist, so wird solches hiermit bekannt gemacht.
Die Abonnementsgebühren für die durch die Post zu versendenden Exemplare dieser
Blätter sind wie bisher von den Abonnenten an die betreffenden Poststellen zu bezahlen
und von diesen bis zum 31. December l. J. an die Justizministerialkasse einzusenden.
Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten pränumeriren nach ihrer Wahl bei der
Expedition des Regierungsblattes, Grabenstraße No. 3, bei der Justizministerialkasse,
Carlsstraße No. 1, oder bei der hiesigen Zeitungsexpedition.
Stuttgart, den 10. November 1876.
Mittnacht.