Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

467 
Fourage, letztere nach dem für alle Gattungen der Pferde gleichen Rationssatz von 5000 
Gramm Hafer, 1500 Gramm Heu und 1750 Gramm Stroh pro Tag erhalten. 
Von dem Militär-Kommissär empfangen die Transportführer Nationale, welche, 
über die für jeden Truppentheil bestimmten Pferde gesondert, nach Anlage C (§. 21) 
aufzustellen, von dem Militär-Kommissär zu vollziehen und von dem Transportführer 
an den Truppentheil auszuhändigen sind. 
Das Königliche Generalkommando wird endlich Anordnung treffen, inwieweit der 
Militär-Kommissär mit einem Vorschuß für unvorhergesehene Ausgaben zu versehen ist. 
8. 34. 
Nach Erledigung des Aushebungsgeschäfts werden die in dem National der ab- 
genommenen Pferde (8. 28) eingetragenen Taxen summirt und wird folgendes Attest 
darin eingetragen: 
„Daß nach Inhalt des vorstehenden Nationals die Anzahl von 
geschrieben 
Pferden mit 
einer er Gefammtiaxe veg en 4 
geschrieben 
Mark, richtig abgeliefert worden ist, bescheinigt 
(Ort und Datum.) 
Die Aushebungs-Kommission: 
(Unterschriften.) 
Die laut beiliegender Verhandlung vereidigten Taxatoren: 
(Unterschriften.)“ 
Das mit dieser Bescheinigung versehene National ist vom Civil-Kommissär am 
Belag der Liquidation über den Taxpreis der abgenommenen Pferde beizufügen. 
Die Bezahlung der Pferde erfolgt sogleich bei der Abnahme durch den Civil- 
Kommissär; es wird dafür gesorgt, daß die nöthigen Fonds hiezu an Ort und Stelle sind. 
Zur Empfangnahme des festgesetzten Werthes für die abgenommenen Pferde wird 
der jedesmalige Steller, welcher mit den Pferden am Abnahmeort erscheint, als legitimirt 
angenommen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.