Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern  vom  27.  Juli  1876,  betreffend  die  Bereiting
von  Phosphorzündhölzchen.  338.
Verfügung  des  Mediceinalcollegiums  vom  20.  Dezember  1876,  betreffend  die  Einführung
einer  neuen  Arzneitaxe.  529.
Reichsverordnung,  betreffend  den  Verkehr  mit  Arzneimitteln.  Vom  4.  Januar  1876.  31.

Militärwesen.  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Kriegswesens  vom  8.  Januar  1876,  betreffend
  Bestimmungen  zu  Ausführung  der  §§.  20  und  58  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Fehrmar
1675  über  die  Beurkundung  des  Personenstandes.  48.

Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens  vom  31.  Jamar
1876,  betreffend  die  Vergütung  für  die  Naturalverpflegung  der  Truppen  für  das  Jahr
1876.  52.

Bekanntmachung  derselben  Ministerien  vom  2.  Februar  1876,  betreffend  die  Ermächtigung
  von  Aerzten  im  Auslande  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  für  Militärpflichtige  53.
Berichtigung  76.

Vereinbarung  zwischen  Deutschland  und  der  Schweiz  über  die  Nichtheranziehung  rc.
zum  Militärdienst.  (Verfügung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens  vom
2.  Februar  1876.)  54.

Veröffentlichung  eines  Verzeichnisses  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung
  giltiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen
Militärdienst  berechtigt  sind.  (Verfügung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens
  vom  15.  März  1876.)  131.  Berichtigung  und  Ergänzung  dieses  Verzeichnisses.  402.

Gesetz,  betreffend  einen  außerordentlichen  Aufwand  zur  Aufbesserung  von  Militärpensionen
  und  der  Bezüge  von  Friedensinvaliden.  Vom  18.  Mai  1876.  181.

Gesetz,  betreffend  die  Verwilligung  weiterer  Mittel  zur  Bestreitung  der  Ausgaben  für
das  Retablissement  des  Armeematerials  im  engeren  Sinne.  Vom  25.  Juni  1876.  279.

Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens:  a)  vom  24.  Oktober
1876,  betreffend  die  Ermächtigung  von  Aerzten  im  Auslande  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen
  für  Militärpflichtige.  397;  b)  vom  25.  Oktober  1876,  betreffend  die  Berichtigung
der  Landwehrbezirkseintheilung  für  das  deutsche  Reich.  399.

Verfügung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens  vom  16.  November
1876,  betrefsend  die  Erlassung  eines  revidirten  Pferde-Aushebungs-R  ts.  455.

Münzwesen.  Außerkurssetzung  von  Scheidemünzen  der  Thalerwährung.  (Verfügung  der  Ministerien
des  Innern  und  der  Finanzen  vom  26.  April  1876.)  160.

Behandlung  der  bei  Reichs=  und  Landeskassen  eingehenden  nachgemachten,  verfälschten

oder  nicht  mehr  umlaufsfähigen  Reichsmünzen.  (Verfügung  der  Ministerien  des  Innern
und  der  Finanzen  vom  21.  Juni  1876.)  280.

Außerkurssetzung  der  Zweithalerstücke  und  Eindrittelthalerstücke  deutschen  Geprägs.

(Verfügung  der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen  vom  11.  November  1876.)  453.