Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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3. Die Erstehung einer der Vorprüfungen kann für Kandidaten, welche nachher die 
Professorats-Prüfung gar nicht oder nicht mit Erfolg erstehen, auch die Reallehrer= 
Prüfung nicht ersetzen. 
III. Für die in Ziffer I. und U. erwähnten Vorprüfungen gilt das nachstehende 
Statut. 
S. 1. 
Die zwei Arten der Vorprüfung. 
u. An dem Seminar für neuere Sprachen in Tübingen findet eine Vorprüfung 
in sprachlichen Fachern für die Kandidaten der mathematisch naturwissenschaftlichen Pro- 
fessorats-Prüfung, 
B. an dem mathematisch-physikalischen Seminar daselbst eine Vorprüfung in Mathe= 
matik für die Kandidaten der sprachlich-historischen Professorats-Prüfung statt. 
8. 2. 
Zeit und Ort der Vorprüfung. 
Die Vorprüfung wird jährlich einmal am Schlusse des Wintersemesters und am 
Orte der Universität abgehalten. 
Der Termin der Vorprüfung wird mindestens vier Wochen vorher am schwarzen 
Bret durch die beiden Seminarvorstände angezeigt. 
S. 3. 
Meldung zur Vorprüfung. 
Die Meldung zur Vorprüfung geschieht bei dem Vorstande des betreffenden Semi- 
nars vor dem Beginn des Jahres, in welchem der Kandidat geprüft zu werden wünscht. 
Nur ausnahmsweise werden verspätete Meldungen noch berücksichtigt. 
Der Meldung sind beizulegen: 
das Maturilätszeugniß, sowie die Zeugnisse über die bereits absolvirten Studien. Hie- 
her gehört insbesondere, soferne es sich nicht um die unter II. 1 angedeutelen Fälle 
handelt: 
bei der Meldung zur Prüfung A. 
der Nachweis der erfolgreichen Betheiligung an den unteren Kursen des mathematisch- 
physikalischen Seminars (Elementarmathematik, Elementarmechanik, Konstruktionsfübungen) 
sowie an den Uebungen im Freihandzeichnen,
	        
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