Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

Regierungs---Blatt

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Donnerstag  den  23.  März  1876.
Inhaltt.

Königliche  Verordnung,  betreffend  den  Wiederzusammentritt  der  vertagten  Ständeversammlung.  Vom  17.  März  1876.
Verfügung  des  Ministeriums  des  Kirchen=  und  Schulwesens,  betressend  die  Erlassung  eines  revidirten  Statuts
für  die  Lehramtskandidaten  des  evangelischttheologischen  Seminars  in  Tübingen.  Vom  2.  März  1876.

 

füönigliche  Verordnung,  betreffend  den  Wiederzusammentritt  der  vertagten  Ständeversammlung.
Vom  17.  März  1876.

Karl,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nach  Anhörung  Unseres  Geheimen  Raths  haben  Wir  den  Wiederzusammentritt
der  vertagten  Ständeversammlung
auf  Dienstag  den  28.  März  dieses  Jahrs
bestimmt.
Wir  befehlen,  daß  sich  die  Mitglieder  beider  Kammern  an  diesem  Tag  zur  Eröffnung
ihrer  Sitzungen  in  Unserer  Haupt=  und  Residenzstadt  Stuttgart  wieder  versammeln.
Gegeben,  Stuttgart,  den  17.  März  1876.
Karl.
Der  Minister  des  Innern:
Sick.

Versügung  des  Ministeriums  des  Kirchen-  und  Schulwesens,  betreffend  die  Erlafsung  eines  repidirten
Statuts  für  die  Lehramtskandidaten  des  evangelisch-theologischen  Seminars  in  Tübingen.
Vom  2.  März  1876.
Nachdem  die  in  der  Ministerialverfügung  vom  30.  August  1866  (Reg.  Blatt  S.  230  ff.)
ertheilten  Vorschriften  über  die  Heranbildung  von  Lehramtskandidaten  innerhalb