Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

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Bekauntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Aufhebung der besonderen Staatsanssicht 
über die Gemeinde Althütte, Oberamts Backnang. Vom 5. Februar 1877. 
Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät vom 26. Oktober 
vor. Is. ist die durch die K. Verordnung vom 25. September 1855 angeordnete besondere 
Staatsaufsicht über die Gemeinde Althütte, Oberamts Backnang, wieder aufgehoben 
worden. 
Stuttgart, den 5. Februar 1877. 
Sick. 
Gekannimachung des Finanzministeriums, betreffend die Einreihung einiger Dienerklassen des 
Finanzdepartements in die Rangordnung. Vom 7. Februar 1877. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 5. d. Mts. 
nachgenannte Dienerklassen des Finanzdepartements in die beigesetzten Stufen der Rang- 
ordnung gnädigst eingereiht: 
in die VIII. Rangstufe 
die Kameralamt kassiere, 
die Hütten- und Salineinspektoren, 
die Maschineninspektoren, 
die Gießereiinspektoren, 
die bisher in der 1X. Rangstufe befindlichen Bergwerksinspektoren, 
sodann, soferne sie die höhere Dienstprüfung erstanden haben, 
die Kameralamtsbuchhalter, 
die Bauamtassistenten, 
die Forstamtsassistenten, 
die technischen Assistenten bei den Hütten= und Salineämtern, 
die Buchhalter bei der Holzverwaltung und bei den Hütten= und Salineämtern, 
in die IX. Rangstufe 
die Magazinsinspektoren, 
die Vermessungskommissäre bei dem Katasterbureau,
	        
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