Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

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W14. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Inhalt. 
Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für Verkehrs-Anstalten, des Innern und 
der Finanzen, betressend die Ordnung für den Neckar-(Winter-) und Floßhafen in Heilbronn. Vom 9. Mai 
1877. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und der Finanzen, betreffend den Handelsvertrag mit 
Italien. Vom 16. Mai 1877. — Bekanntmachung des Oberamts Spaichingen, betressend die veränderte Klassen- 
eintheilung der Gemeinde Schörzingen. Vom 23. Mai 1877. 
versügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Ablheilung für Verkehrs-Austalten, des 
Innern und der Sinanzen, betreffend die Grdnung für den Ueckar- (Winker-) und Sloßhafen in 
teilbronn. Vom 9. Mai 1877. 
In Nachstehendem wird die Ordnung für den Neckar-(Winter-) und Floßhafen zu 
Heilbronn zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 9. Mai 1877. 
Mittnacht. Sick. Renner. 
Ordnung 
für den Reckar-(Winter-) Hafen und den Floßhafen in Heilbronn. 
I. Umfang des Neckar-(Winter-) und Floßhafen-Gebiets. 
S. 1. 
Das Neckar-(Winter-) und Floßhafen-Gebiet umfaßt: 
1) das Neckarhafenbecken mit beiden Flügeln in seiner ganzen Ausdehnung, so- 
wie die Einfahrt zu demselben, mit
	        
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