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Vom 14. Juni 1877.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 4. d. Mts.
gnädigst genehmigt, daß das seither mit dem Kameralamt vereinigt gewesene Hauptsteuer-
amt Göppingen aufgehoben, und daß vorerst in provisorischer Weise daselbst ein dem
Hauptzollamt Ulm zu unterstellendes Zollamt mit allgemeinem Niederlagerecht und mit
den gleichen Abfertigungsbefugnissen, welche das seitherige Hauptsteueramt hatte, vom
1. Juli d. J. an errichtet werde.
Solches wird unter dem Anfügen bekannt gemacht, daß die nach Verfügung vom
10. Juli 1871 (Reg. Blatt S. 165) dem Amtsdistrikte des Hauptsteueramts Göppingen
einverleibten Oberamtsbezirke Göppingen und Geislingen vom gedachten Zeitpunkte an
dem Amtsdistrikt des Hauptzollamts Ulm zugetheilt worden sind.
Stuttgart, den 14. Juni 1877. Renner.
Berichtigung.
In Nro. 13 des Regierungsblattes ist auf Seite 119, dritte Linie von unten, nach „hinzuzufügen“ ein
Doppelpunkt (:) statt eines Punktes (.) zu setzen.
Die am 30. Mai 1877 zu Berlin ausgegebene Nummer 28 des Reichsgesetzblattes enthält:
Geseßz, betreffend die Controle des Rechehauehale für die Rechnungsperiode vom 1. Januar 1876
Emoe 2 1877 und des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen für das Jahr 1876. Vom
Gesetz, betreffend die Erwerbung von 2 in Berlin gelegenen Grundstücken für das Reich. Vom 23. Mai 1877.
Patent geznn Vom 25. Mai 1877.
Die am Wai 1877 ausgegebene Nummer 24 enthält:
Belanntmachung, bet- betrefend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 10,000,000 Mark.
om ai 1877.
Die am 2. Juni Alsgegibene Nummer 25 enthält:
Gesetz, betreffend den Bau einer Eisenbahn von Teterchen bis zur Saarbahn bei Bouß und bei
Völklingen. Vom 21. Mai 1877.
Gesetz, betreffend die Feststellung eines Tchas zum Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das
Etatsjahr 1877/78. Vom 26. Mai
Freundschafts-Vertrag zwischen Seiner Wihe dem Deutschen Kaiser, König von Preußen 2c. im
Nami# des Deutschen Reichs, und Seiner Majestät dem Könige von Tonga. Vom 1. November 1876.
Die am 13. Juni 1877 ausgegebene Nummer 26 enthält:
Gesetz, betreffend die Derwendung eines Theils des Reingewinns aus dem von dem 16roßen General=
stabe redigirten Werke „der deutsch-französische Krieg 1870/71.“ Vom 31. Mai 1
Verordnung, betreffend die gebührenfreie Beförderung von Telegrammen. Vom 2. 5 1877.
Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der Einhundertmarknoten der bayerischen
Hypotheken- und Wechselbank. Vom 7. Juni 1
Die am 15. Juni 1877 ausgegebene Nummer 27 enthält:
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 20,000,000 Mark.
Vom 12. Juni 1877.
Gedruckt bei G. Hasselbrink. (Chr. Scheufele.)