Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

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Formular eines Leichenpasses. 
  
Königreich Württemberg. 
Leichen paß. 
Die in einem Doppelsarge verwahrte Leiche des (der) am .. ten .. in 
(Sterbeort) an (Krankheit) verstorbenen .. . . . . MName und Stand des Todten) soll von 
über nach 
behufs der Beisetzung daselbst befördert werden. 
Nachdem hierzu unter Beobachtung der erforderlichen sanitätspolizeilichen Vorsichts- 
maßregeln die Genehmigung ertheilt worden ist, werden hiemit, unter Zusicherung gleicher 
Gegendienste sämmtliche Civil= und Militärbehörden, deren Bezirke durch diesen Leichen- 
transport berührt werden, ersucht, denselben gegen Vorzeigung dieses auf .. . (Tage) 
giltigen Leichenpasses ungehindert passiren zu lassen. 
am . . ten 
K. Württembergisches Oberamt. 
(L. S.) (Unterschrift.)
	        
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