Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

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ersten Theils der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 bezeichneten Zeug- 
nisse über die Untauglichkeit beziehungsweise bedingte Tauglichkeit derjenigen militär- 
pflichtigen Deutschen ertheilt worden ist, welche ihren dauernden Aufenthalt in Pern 
haben. 
Berlin, den 23. August 1877. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
Lekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Ergänzung und 
Lerichtigung des Verzeichnisses solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung giltiger Zeugnisse 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einfährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Vom 22. Oktober 1877. 
Nachstehend werden die von dem Reichskanzleramt in Nr. 15 und 39 des Central= 
blattes für das Deutsche Reich erlassenen Vekanntmachungen vom 9. April 1877 und vom 
26. September 1877, betreffend die Ergänzung und Berichtigung des Verzeichnisses solcher 
höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung giltiger Zeugnisse über die wissenschaft- 
liche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, zur allge- 
meinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 22. Oktober 1877. 
Der Staatsminister des Innern: Der Chef des Kriegsdepartemenis: 
Sick. Wundt. 
Bekanntmachung. 
Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 22. v. M. (Seite 1617) wird zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht, daß der Privatschule von Ed. Förster (früher Dr. J. N. Bar- 
tels und E. Förster) zu Hamburg — Verzeichniß vom 19. Jannar 1876 — S. 41 
— unter C. b. XIII. 1. — auf Grund des §. 90. 2. c. Theil I. der deutschen Wehrord- 
*) Reg. Blatt v. 1877 S. 53.
	        
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