Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

Formular A. 
Inhaber hat diesen Legitimationsschein während des 
Betriebs seines Gewerbes stets bei sich zu führen und darf 
denselben Anderen nicht überlassen. 
255 
Inhalt der ersten Seite. 
  
Deutsches Reich. 
Königreich Württemberg. 
Legitimations-Schein 
für das Jahr 18. 
giltig, vorbehaltlich der Entrichung der Landessteuern, für das ganze Gebiet 
des Deutschen Reichs.- . . ... .. . 
wohnheft zu v 
ist befugt. 
den . #n 18 
K. Oberamt 
Inbalt der 2. Seite: 
Beschreibung der Person des dnhabers. 
I 
l 
Statrr .Augen 
Haare Alter 
Besondere gKennzeichen . 
Unterschrift des Inhabers: 
Gewerbesteuer- 
Raum zum Eintrag 
über die Erfüllung 
der 
pflicht. 
3. Seite. Raum zum Eintrag von Begleitern. * 
  
uollvjaagn ispiu uaaaquꝑ uoqjoluaq 
EIEIIIIIIIIEIEIIEIIIIIæ 
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