Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

Formular B. 
257 
Inhalt der 1. Seite. 
Inhaber hat diesen Legitimationsschein während des 
denselben Anderen nicht überlassen. 
  
Betriebs seines Gewerbes stets bei sich zu führen und darf 
**½ . 
Deutsches Beich. 
RKönigreich württemberg. 
Legitimations-Schein 
für das Jahr 18 
giltig, vorbehaltlich der Entrichtung der Landessteuern und vorbehaltlich der 
Ausdehnung, für den Bezirk . 
an den Orten, wo die Ortspolizeibehörde die Etlaubniß zur Aufführung 
u. s. w. ertheilt. 
wohnhaft zu 
ist befugt 
den .ien. 18. 
K. Oberamt 
Inhalt der 2. Seite. 
Beschreibung der Person des Inhabers. 
Statur .Augen 
Haare . Alter 
Besondere Kennzeichen 
Unterschrift des Inhebers: 
Raum zum Eintrag 
über die Erfüllung der 
Steuerpflicht. 
3. Seite. Raum für Begleiter. 
  
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