Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

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Formular C. 
Inhaber hat diesen Legitimationsschein während des 
Betriebs seines Gewerbes stets bei sich zu führen und darf 
denselben Anderen nicht überlassen. 
Inhalt der 1. Seite. 
  
MW. ss*2;W2p-.R 
Deutsches Reich. 
für das Jahr 18 
Ausdehnung, für den Bezirk 
wohnhaft zu. 
ist befugt. 
den . . len 
K. Oberamt 
  
Inhalt der 2. Seite. 
Königreich Württemberg. 
Legitimations-Schein 
giltig, vorbehaltlich der Entrichtung der Landessteuern und vorbehaltlich der 
18 
Beschreibung der Person des Inhabers. 
Staueur Au0gen 
Haare . .. .. . . . AMlter. 
Besondere gennjeichen. 
Unterschrift des Inhabers: 
Raum zum 
Eintrag über 
die Erfüllung 
der Gewerbe- 
I steuerpflicht. 
3. Seite. Raum für *- 
  
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luoq dun uz#uchl n# #u 290 Sioll Syqraalos Saull Sda#6 
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