Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

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Formular D. 
Inhaber hat diesen Legitimarionsschein während des 
Betriebs seines Gewerbes stets bei sich zu führen und darf 
denselben Anderen nicht überlassen. 
Inhalt der 1. Seite. 
Deutsches Reich. 
Königreich Württemberg. 
Legitimations-Schein 
für das Jahr 18 
giltig, vorbehaltlich der zihtung der Landessteuern, für das ganze Gebiet 
des Deutschen Reichs . ..·... 
Ewi.... 
wohnhaft zu. .. 
ist befugt, selbstgewonnene Ezeugniss der Jagh und des Fischfangs i im um. 
herziehen anzukaufen und zu verkaufen. 
den n 18 
Schultheißenamt 
  
  
  
In alt der 2. Seite. 
Beschreibung der person de des Inhabers. 
Statrr. Augen 
Haare .. . . . Alter ....... 
Besondere gennzeichen: [V*V 
Unterschrift des Inhabers: 
Raum zum 
Eintrag über 
die Erfüllung 
der Gewerbe- 
steuerpflicht. 
  
  
3. Seite: Raum für Begleiter. 
uollvjaaqn ispiu uaaaquꝑ uaqjaluaq 
EEIEIIILEXIIE 
ERLIIIEIIIIIIIIIIIIIII
	        
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