Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

302 
Unser Staatsminister des Kirchen- und Schulwesens ist mit der Vollziehung 
der gegenwärtigen Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 31. Dezember 1877. 
Karl. 
Mittnuacht. Renner. Geßler. Sick. Wundt. 
Gekanntmachung des Ministeriums des Innern, brtreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit 
an das Glgastift in Stuttgart. Vom 28. Dezember 1877. 
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 
27. d. M. dem in Stuttgart domicilirten K. Olgastift auf Grund der vorgelegten 
Statuten die juristische Persönlichkeit gnädigst zu verleihen geruht haben, wird dies zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 28. Dezember 1877. 
Sick. 
Versügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordnekenwahl 
für den Gberamtebezirk Heideuheim. Vom 29. Dezember 1877. 
Nachdem der bisherige Abgeordnete für den Oberamtsbezirk Heidenheim sein Mandat 
niedergelegt hat, wird auf Höchsten Befehl Seiner Königlichen Majestät die 
Vornahme einer Neuwahl für diesen Bezirk angeordnet und Nachstehendes verfügt: 
1) Die örtlichen Commissionen für Entwerfung und Fortführung der Wählerlisten 
haben unverweilt für Richtigstellung der letzteren Sorge zu tragen. 
Hiebei sind diejenigen Wahlberechtigten, welche in der Gemeinde ihres Wohnsitzes 
oder ihres nicht bloß vorübergehenden Aufenthaltes direkte Staatssteuer, Wohn= oder 
Bürgersteuer entrichten, von Amtswegen in die Wählerlisten aufzunehmen, dagegen in 
Gemäßheit des §. 49 Abs. 1 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 die zum activen 
Heere gehörigen Militärpersonen, mit Ausnahme der Militärbeamten, auszuschließen. 
2) Der in Art. 7 des Wahlgesetzes vom 26. März 1868 angeordnete öffentliche 
Aufruf derjenigen Wahlberechtigten, welche nicht von Amtswegen in die Wählerlisten
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.