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aufzunehmen sind, zur Anmeldung ihres Wahlrechtes ist alsbald durch das Oberamt im
Bezirksblatte zu erlassen und außerdem durch die Ortsvorsteher in den einzelnen Ge-
meinden auf ortsübliche Weise bekannt zu machen.
3) Die Wählerlisten müssen längstens 10 Tage, vom Erscheinen gegenwärtiger Ver-
sügung im Regierungsblatt an gerechnet, somit spätestens am 10. Jannar 1878 vollendet
sein, sodann während eines unmittelbar anschließenden Zeitraums von 6 Tagen, also
bis 16. Januar einschließlich, auf dem Rathhause zur allgemeinen Einsicht aufgelegt werden.
Längstens binnen 3 Tagen, von Erhebung etwaiger Vorstellungen gegen die Wähler-
liste an gerechnet, hat die örtliche Commission über dieselben Beschluß zu fassen; späte-
stens am 21. Tag nach dem Erscheinen des gegenwärtigen Wahlausschreibens, also am
21. Januar haben die Ortsvorsteher die Wählerlisten sammt den Akten über beanstan-
dete Wahlberechtigungen an das Oberamt einzusenden.
4) Die Wahl ist genau 30 Tage nach dem Erscheinen gegenwärtiger Verfügung im
Regierungsblatt, also
am Mittwoch den 30. Januar 1878
in allen Abstimmungsbezirken gleichzeitig vorzunehmen.
Die Bekanntmachung des Tages der Wahl, sowie der Zeit des Beginnes und des
Schlusses der Wahlhandlung hat in jeder Gemeinde spätestens am 27. Jannar k. J.
auf ortsübliche Art zu erfolgen, insbesondere ist darauf zu achten, daß die Beurkundungen
über diese Bekanntmachung in einer die ordnungsmäßige Vornahme der letzteren un-
zweifelhaft bestätigenden Weise zu den Akten gebracht werden.
5) Die Abstimmungsbezirke und Abstimmungsorte sind:
Abstimmungsbezirke: Abstimmungsorte:
I. Heidenheim, Mergelstettrn . Heidenheim.
II. Gerstetten, Gussenstadt, Heldenfingen, Heuchlingen. Gerstetten.
III. Giengen, Hermaringen, Hohenmemmingen, Oggenhausen, Sechsen-
hausen . . . Giengen.
IV. Herbrechtingen, Volheim, Dettingen, Hausen, Hürben .Herbrechtingen.
V. Königsbronn, Itzelberg, Ochsenberg, 9ang Käenigsbronn.
VI. Schnaitheim, Fleinheim, Natthei Schnaitheim.
VII. Sontheim a. B., Bergenweiler, r, Burgberg. .. . . Sontheim.
VIII. Steinheim, Söhnstetten Sittiinheim.