Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

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Juristische Persbnlichkeit. Verleihung derselben an: 
die Hofmaler von Gegenbaur'sche Stiftung in Wangen für arme und talentvolle, den Wissen- 
schaften oder der Kunst sich widmende Jünglinge ron da. (Bekanntmachung des Mini- 
steriums des Innern vom 1. Februar 1877.) 10. 
die Oppel-Stiftung für Zwecke des landwirthschaftlichen Unterrichts, 
die Dr. Ferdinand von Müller'sche Stiftung für naturhistorische Zwecke, 
die unter dem Namen „JIvo-Stiftung“ errichtete Studienstiftung, 
die Staatsrath Dr. von Ludwig'sche Stiftung zu Studienstipendien, 
die von Dannecker'sche Stiftung für Unterstützungen an Kunstschüler, 
die Rödinger'sche Familienstiftung für Studirende, 
die Lettenmayer'sche Familien= beziehungsweise Bildung-Stiftung. (Bekanntmachung des 
Ministeriums des Innern vom 13. April 1877.) 35. 
die Gesellschaft „Harmonie“ in Heilbronn. (Bekanntmachung vom 20. April 1877.) 63. 
den evangelischen Verein in Cannstatt. (Bekanntmachung vom 15. September 1877.) 217. 
die in Fellbach unter dem Namen „Dienstbotenheimath“ bestehende Anstalt. (Bekanntmachung 
vom 16. Oktober 1877.) 222. 
das Olgastift in Stuttgart. (Bekanntmachung vom 28. Dezember 1877.) 302. 
Ivo-Stiftung für katholische Nichttheologen an der Universität Tübingen. (. juristische Person. 
K. . 
Kälber und Schweine. Transport der zum Schlachten bestimmten Kälber und Schweine. (Ver- 
fügung des Ministeriums des Innern vom 20. März 1877.) 31. 
Kanzleien. Einführung eines neuen Papierformats für den Kanzleigebrauch. (Verfügung vom 
17. März 1877.) 29. 
Ketten= oder Kabelschleppschifffahrt. (. Neckarschifffahrt. 
Kinzig. Floßordnung für die Kinzig. (Verfügung des Ministeriums des Innern vom 26. April 
1877.) 65. 
L. 
Landwehr. Berichtigung der Landwehrbezirkseintheilung für das deutsche Reich. (Bekannt machung 
der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 14. April 1877. 59. 
Verfügung der Ministerien des Innern, des Kriegswesens und der Finanzen, betreffend 
die Vollziehung derjenigen Bestimmungen des Reglements vom 5. Oktober 1854 über die 
Verpflegung der Rekruten, Reservisten, Invaliden und Landwehrmänner bei Einziehungen 
und Entlassungen, welche sich auf die Verpflichtung der Gemeinden beziehen, den einbeor- 
derten Mannschaften die zuständigen Marschgebührnisse vorschußweise zu zahlen. Vom 
14. Mai 1877. 113. 
Landwirthschaft. Organische Bestimmungen der Centralstelle für die Landwirthschoft und das 
Statut des landwirthschaftlichen Vereins. (Verfügung der Ministerien des Innern und des 
Kirchen= und Schulwesens vom 12. April 1877.) 37. 
Lehranstalten. (. Schulwesen.
	        
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