Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

½. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 20. April 1877. 
Inhalt. 
Verfügung der Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens, betressend die organischen Bestim- 
mungen der Centralstelle für die Landwirthschaft und das Statut des landwirthschaftlichen Vereins. Vom 
12. April 1877. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betrefsend die Aufhebung der besonderen 
Staatsaufsicht uber die Gemeinde Leinzell, Oberamts Gmünd. Vom 12. April 1877. 
  
  
Versügung der Ministerien des Innern und des Kirchen- und Schulwesens, betreffend die organischen 
bestimmungen der Tentralstelle für die Landwirthschast und das Statut des landwirthschaftlichen 
Vereins. Vom 12. April 1877. 
Seine Königliche Majestät haben nach Vernehmung des Staatsministeriums 
vermöge Höchster Entschließung vom 12. April 1877 die nachfolgenden organischen Be- 
stimmungen der Centralstelle für die Landwirthschaft unter Aufhebung der Verfügung 
vom 22. Juli 1848, betreffend die Organisation der Centralstelle für die Landwirthschaft 
(Reg. Blatt Seite 349), sowie das hienach abgedruckte Statut des landwirthschaftlichen 
Vereins gnädigst zu genehmigen geruht. 
Stuttgart, den 12. April 1877. 
Sick. Geßler. 
J. 
Grganische Bestimmungen der Centralstelle für die Kandwirthschaft. 
I. Geschäftskreis. 
8. 1. 
Der Geschäftskreis der Centralstelle umfaßt die staatlichen Vorkehrungen zur Förde- 
rung der Landwirthschaft und der landwirthschaftlichen Gewerbe im Allgemeinen, sowie
	        
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