Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

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l Ob die Gefahrlichleit 
  
  
  
Nr. Benennung der Stelle. Grund der Gefährlichkeit, ständig oder nur 
zeitig ist. 
- StarkeKrllmmunund - 
42. In der Krümmung oberhalb Ilvesheim Leinpfad weit engternt bei Hochwasser. 
enge Passage bei niederem Wasser. 
Von der Mannheim-Feudenheimer Grenze bis zum seichte Stelle bei niederem Wasser. 
Friedhof 
  
4 
. 
  
  
  
  
Versügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Untersuchung des Zustandes und deryAus-- 
rüstung, sowie die Hezeichnung der höchsten Ladungsfähigkeit der zum Gütertransport auf dem 
Ueckar zu verwendenden Schiffe. Vom 26. April 1877. 
Auf Grund des Art. 44 des Gesetzes vom 27. Dezember 1871, betreffend Aende- 
rungen des Polizeistrafrechts bei Einführung des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich 
(Negierungsblatt Seite 391) wird vermöge Höchster Entschließung vom 206. April l. J. 
au Stelle der Ministerial-Verfügungen vom 25. Mai 1847 (Regierungsblatt Seite 223) 
und 28. Februar 1854 (Regierungsblatt Seite 24) Nachstehendes verfügt. 
8. 1. 
Zur Untersuchung des gesicherten und brauchbaren Zustandes der mit Gütern den 
Neckar befahrenden Schiffe (Schiffsbeklopfung) soll eine Kommission, kmit dem Sitze zu 
Heilbronn, bestehen, welche unter der Leitung des mit der Hafenpolizei beauftragten Be- 
amten aus drei Sachverständigen, theils baukundigen, theils für die Neckarschifffahrt 
patentirten Schiffsmeistern zusammengesetzt ist. 
S. 2. 
Die Mitglieder der Kommission werden von dem. Vorstande derselben je auf die 
Dauer eines Jahrs, die Schiffsmeister nach Umständen auch nur für die einzelne vor- 
zunehmende Untersuchungshandlung berufen und bestellt.
	        
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