53
l7.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
°;5 5•#5#
Inhalt.
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Ergänzung und Berichtigung des
Verzeichnisses solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse Üüber die wissenschaftliche Befähigung
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Vom 28. März 1878. — Bekanntmachung
des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffsend eine aus Anlaß des 25 jährigen Dienstjubiläums des
hiesigen Stiftspredigers, Prälaten IDr. von Kapff errichtete Stiftung zu Unterstützung verwaister unverheiratheter
Töchter von evangelischen Pfarrern. Vom 2. April 1878.
gekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegsweseus, betreffend die Ergänzung und
Berichtigung des Verzeichnisses solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger
Zeugnisse über die wissenschaftliche Besähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt snd. Vom 28. März 1878.
Nachstehend werden die von dem Reichskanzleramte in Nro. 12 des Centralblattes
für das Deutsche Reich erlassenen Bekanntmachungen vom 14. März 1878, betreffend die
Ergänzung und Berichtigung des Verzeichnisses solcher höheren Lehranstalten, welche zur
Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährigfreiwilligen
Militärdienst berechtigt sind, zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 28. März 1878.
Der Staatsminister des Innern: Der Chef des Kriegsdepartements:
Sick. Wundt.
Bekanntmachung.
In Verfolg der Bekanntmachung vom 23. Januar d. J. (Seite 50) wird in der Anlage
ein Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach §. 90