Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

12. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
— 8“ — 
Inhalt. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betressend die Erlassung besonderer Vorschriften für die Beschäftigung 
von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Walzwerken und Hammerwerken sowie in Glashütten. Vom 
1. Mai 1879. 
  
Lekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Erlassung besonderer Vorschriften für 
die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Walzwerken und 
Hammerwerken sowie in Glashütten. Vom 1. Mai 1879. 
Die im Centralblatt für das Deutsche Reich, Jahrgang 1879 Seite 303 u. ff. 
enthaltenen Bekanntmachungen des Reichskanzleramts vom 23. April d. J. bezüglich der 
vom Bundesrathe auf Grund des §. 139a. der Gewerbeordnung erlassenen Bestimmungen 
über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Walzwerken, 
Hammerwerken und Glashütten werden durch nachstehenden Abdruck zur allgemeinen 
Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 1. Mai 1879. 
Sick.
	        
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