Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

106 
Verichtigung. 
In dem in Rro. 4 des Regierungsblattes von 1879 veröffentlichten Verzeichniß der höheren Lehr 
anstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig 
freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, ist auf Seite 29 III. unter 9 und 10 statt Realschule ze 
Ravensburg und Tübingen zu setzen: Realanstalt zu Ravensburg und Tübingen. 
Die am 29. April 1879 zu Berlin ausgegebene Nro. 12 des Reichsgesetzblattes enthält: 
Verordnung, betreffend die Taggelder, die Fahrkosten und die Umzugskosten der gesandtschaftlichen 
und Konsularbeamten. Vom 23. April 1879. 
Verordnung, betreffend den Urlaub der gesandtschaftlichen und Konsularbeamten und deren Stell 
vertretung. Vom 23. April 1879. 
####dus#s ###-——Nä— 
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink Chr. Scheufele.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.