Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

N 16. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 7. Juli 1879. 
Inhalt. 
ßerfügung des Ministeriums des Innern, betressend die Wanderlager. Vom 19. Juni 1879. — Bekanntmachung 
des Ministeriums des Innern, betressend die Erlassung besonderer Vorschriften für die Beschäftigung jugendlicher 
Arbeiter in Spinnereien. Vom 30. Juni 187). 
  
Versügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Wanderlager. 
Vom 10. Juni 1879. 
Nachdem der Bundesrath in der Sitzung vom 27. März d. Is. vorbehältlich einer 
Kevision des Tit. III der Gewerbe-Ordnung, bei welcher die Ergebnisse der über die 
Verhältnisse der Wanderlager und Waarenanktionen angestellten Ermittlungen geeignet 
u berücksichtigen sind, zur thunlichsten Beseitigung der bei diesen Ermittelungen hervor- 
etretenen Mißstände und Zweifel beschlossen hat: 
I. es seien die Wanderlager als ein Gewerbebetrieb im Umherziehen zu behandeln und 
zu denselben der Regel nach diejenigen Unternehmungen zu rechnen, in welchen außer- 
halb des Wohnortes des Unternehmers und außer dem Meß= und Marktverkehr von 
einer festen Verkaufsstätte (Laden, Magazin, Zimmer, Schiff und dergl.) aus vor- 
übergehend Waaren feilgehalten werden, wobei die Anzeige von der Eröffnung eines 
stehenden Gewerbebetriebs nach §. 14 der Gewerbe-Ordnung nicht als ein Moment 
anzusehen sei, welches der Beurtheilung, ob ein Unternehmen thatsächlich als Wander- 
lager anzusehen sei, präjudicire;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.