Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

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Anlage: Jormular. 
Zeugniß. 
Der Unterzeichnete bestätigt in Gemäßheit der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 
8. August 1879 8. 2 Ziff. 6, daß 
"⅛den von 
an der Einfuhrstation. ... 
gestattet worden ist, die nachbejeichneien Vichstuce der —i-t Rasse 
Farren 
Ochsen 
Kühe 
Ninder 
Kälber 
welche nach dem vorgelegien Zeugniß 
aus eingeführt wurden 
und nach .... ·...·... bestimmt sind, 
über die Grenze nach Württemberg an ihren Bestimmungsort .. zu verbringen. 
den. 18 
Oberamtsthierarzt: 
G####### #b#e 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele.)
	        
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