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gendes Desinfektionsmittel. — Am schnellsten und vollständigsten desinfizirt trockene und
bewegte Luft. — Ausbreitung der infizirten Gegenstände an der freien Luft und Luft-
zug in infizirten Ställen unterstützen wesentlich die Desinfektion.
II. Das Desinfektionsverfahren.
1) Allgemeine Vorschriften.
8. 2.
In infizirten Stallungen, welche noch mit Thieren besetzt sind, ist für
gute Lüftung zu sorgen. Der Dünger ist möglichst oft zu entfernen; kann die Entfer-
nung desselben nicht ohne unverhältnißmäßige Schwierigkeit erfolgen, so ist für möglichste
Trockenlegung der Düngerschichten durch reichliche Streu zu sorgen. Wo die Umstände
es gestatten, ist der Stallboden täglich mit Wasser abzuspülen oder mit Chlorkalkmilch,
einer Auflösung roher Carbolsäure in Wasser 2c. abzuschwemmen.
In den Ställen, welche durch das Milzbrand-Contagium infizirt sind, ist außerdem
die Entwicklung von Chlorgas anzuordnen. Zu diesem Zwecke wird Chlorkalk entweder
im Stall ausgestreut oder auf Schüsseln im Stalle vertheilt und mit roher Salzsäure
begossen, die mit 6—8 Theilen Wasser verdünnt ist.
Das letzterwähnte Desinfektionsmittel kaun auch bei anderen Seuchen in stark be-
setzten Stallungen zweckmäßige Verwendung finden.
. 3.
Personen, welche in den Ställen mit den an einer ansteckenden Krankheit leidenden
Thieren in Berührung gekommen sind, müssen beim Verlassen der Ställe die Fußbeklei-
dung oder die bloßen Füße abwaschen. Auch ist darauf zu halten, daß Personen, welche
mit Thieren, die an der Rotzkrankheit, dem Milzbrande oder der Tollwuth erkrankt sind,
oder mit den Kadavern oder Kadavertheilen solcher Thiere in Berührung gekommen sind,
möglichst schnell die Hände und andere beschmutzte Körpertheile waschen und zwar wo-
möglich mit Chlorwasser oder mit Carbolwasser oder mit einer Lösung von übermangan-
saurem Kali.
8. 4.
Kleidungsstücke von solchen Personen, die sich längere Zeit mit Thieren, welche mit
einer ansteckenden Krankheit behaftet sind, beschäftigt haben, sowie Decken der kranken Thiere