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werden am schnellsten und am sichersten durch trockene Hitze von mindestens 70° C., der
sie (im Backofen) mehrere Stunden hindurch auszusetzen sind, desinfizirt. Wird ein ge-
ringerer Hitzgrad angewendet, so ist eine verhältnißmäßig längere Zeit zur Desinfekion
erforderlich.
Ebenso geeignet ist auch die Reinigung mittelst heißer Wasserdämpfe.
Soweit trockene Hitze und heiße Wasserdämpfe keine Anwendung finden können, tritt
an ihre Stelle die Desinfektion der Kleidungsstücke durch längeres Auslüften und die
Behandlung der Decken mit siedendem Seifenwasser.
S. 5.
Das Lagerstroh und kleinere Quantitäten von Dünger der mit einer ansteckenden
Krankheit behafteten Thiere, werden am besten verbrannt oder durch lebergießen mit Kalk-
milch bis zur gänzlichen Durchnässung desinfizirt. Größere Düngermassen werden auf
das Feld ausgebreitet und später untergepflügt.
S. 6.
In infizirten Ställen, welche mit Thieren nicht mehr besetzt sind,
genügt in dem Falle, wenn der Ansteckungsstoff, dessen Zerstörung das Desin-
fektionsverfahren bezweckt, flüchtig und leicht zerstörbar ist, in der Regel eine
gründliche Reinigung und Auslüftung der Stallungen, Entfernung des Düngers, Ab-
waschen und Abschwemmen des Stallbodens, Uebertünchen mit Kalk oder Chlorkalkmilch
und Abwaschen aller Stallgeräthschaften mit Seifenwasser oder Lauge. Daneben kann
die Entwicklung von Chlorgas stattfinden.
S. 7.
Ist der Ansteckungsstoff seiner Natur nach schwer zerstörbar, so müssen neben
der pünktlichen Reinigung und Auslüftung der Ställe, der Eutfernung des Düngers
und in geeigneten Fällen neben der Entwicklung von Chlorgas folgende strengere Maß-
regeln Platz greifen:
1) Hölzerne Geräthschaften, hölzerne Raufen, Krippen und Bretterverschläge sind,
soweit möglich, abzunehmen und aus dem Stalle zu entfernen.
2) Nicht gepflasterter Fußboden muß mindestens 20 Centimeter tief abgegraben und
durch frische Erde ersetzt werden. Ist der Fußboden mit hohen Düngerschichten bedeckt,
(wie dieß in den Schafställen gewöhnlich der Fall ist), so ist das Abgraben nicht erfor-