Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

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wässriges Blut;z blutige, wässerige oder sulzige Ergüsse zwischen Hant und Fleisch oder 
zwischen den Fleischfasern; eine auffallend abgeänderte Farbe und Beschaffenheit des 
Fleisches z. B. ein auffallend blasses oder ein sehr dunkelrothes, von Blut unterlaufenes 
oder ein wie gekocht aussehendes welkes, leicht zerreißliches Fleisch; dann Knoten, Eiter- 
säcke, Geschwüre, entzündete und brandige Stellen an den verschiedenen Eingeweiden, im 
Maule, auf der Zunge, im Rachen; vertrocknetes Futter in den Mägen bei Rindvieh, 
Ziegen und Schafen, bedentende Wasseransammlungen in der Brust= und Bauchhöhle, 
Würmer in den Lungen und in der Leber, starke Anfüllung der Gallenblase mit ver- 
dorbener Galle, Wasserblasen im Gehirn, übler Geruch und ungewöhnlich schneller Ueber- 
gang der geschlachteten Thiere in Fäuluiß. 
Von Thieren, die an schnell verlaufenden Krankheiten gelitten haben, hat das Fleisch 
meist ein ins dunkelrothe spielendes Aussehen, das Blut in den noch vorhandenen Ge- 
fäßen ist dick und schwarz; die Fleischfasern sind fest und trocken, das Fett ist gelbroth, 
der Geruch etwas abweichend von dem des gesunden Fleisches. 
Von Thieren, welche an langwierigen Krankheiten litten, ist das Fleisch bleich, sehr 
weich, welk, wässrig und fettarm, das Fett schmierig und sulzig, Fingereindrücke bleiben 
im Fleische längere Zeit bemerkbar; gekocht wird es faserig, geschmacklos, ist sehr schwer 
verdaulich und läßt sich nicht gut anfbewahren. 
Das Fleisch von crepirten Thieren hat in der Regel einen eigenthümlichen Geruch; 
hängt man es durchschnitten auf, so träufelt Blut von schlechter Beschaffenheit aus den 
in demselben befindlichen Adern, das Mark in den Knochen bleibt gewöhnlich weich und 
flüssig, das Fett ist schmierig und hat ein abgestandenes Aussehen. 
Faules Fleisch hat seine rothe Farbe verloren, ist dunkler, grünlich, an der Ober= 
fläche feuchtnässend und schmierig geworden. Der faule Geruch desselben verliert sich 
weder durch Kochen noch durch Braten ganz und läßt sich auch durch Räuchern und Be- 
streichen des Fleisches mit Holzessig nur hecht verbergen. 
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Das zum Verkauf als Nahrungsmittel für Menschen bestimmte Fleisch kann ent- 
weder genießbar und deßhalb zum Verkauf zuläßig oder ungenießbar (verdorben oder ge- 
sundheitsschädlich) und deßhalb zum Verkauf unzuläßig sein. Als ungenießbar ist nament- 
lich zu behandeln: 
1) übelriechendes, bereits in Fäulniß übergegangenes Fleisch;
	        
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