Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

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I 7. 
  
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
s. 
des Gerichtsvollziehers 
Gebühren. · 
(persönliche Gebühren Auslagen. 
Gegenstand. 4 Ge 66 n tta nd. “ Be- Bemerkungen. 
(wenn Gebühren nach Sthreicher e Pos- und 
ebe des erzielten eer Zeitdauer berechnet trag.xlegraphen, Inferäonz-Gebühren, trag 
werden: uslagen für uge und Sach- « 
Erlöses. Angabe der Zeitdauer) verständige weiteßen sonstige 
AS (6. 13. Ziff. 1—8 der Gebührenordnung.) 4 3 
aung von Frucht-= Zeitdauer 2½ Std. 5.,Protokollabschrift für den 
ben, einer Kuh und SDSchuldner Fuchs auf dessen, 
n . :Vcrlangcns«ije1tcnz.»40 
Fahrniß. HPostgebühr für Nachricht 
an Marer. „ 10 
Kosten des Transports in U 
ein gemiethetes Lokal. I1. 50 
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hqnbigt anKlein’sZustellungsgebühr..» 80 Postgebühr für Rücksendung) 1 
Ehefrau. der Zustellungsurkunde 10 
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besteigerung. Versteigerungsgebühr. 25. „Kosten der Verwahrung. 
lös: 1000 Mark. « 9 Tage 15. 
„ der Bekanntmachung —% 
. durch Ausschellen 1. 50 
5 Postgebühr für übersendung 
des Geldse 2 
„ —16. 70 
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angt nach §. 167 der Zustellungsgebühr., 80|Postgebühr für Rücksendung 
FCivilprozeßordnung. der Zustellungsurkunde,5 
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Vorgeführt. Gebühr für Vor- Reisekosten 4 Kil. Ent- 
führung. 15.„fernung zuf. 8 Kilometer. 80 
Hchein über Zahl bu 50 üuhr ft - 
8 er Zahlung Gebühr. 1. 50| Postgebühr für Nachricht 
« nkunft des Ge- „10 
aürsn a Ort und an den Rechtsanwalt N. N. 
#e vorgelegt: daher # 
eine Pfändung. 1 
hahme und Uebergabe Gebühr. 
berds an den anwesen 
  
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M mächtigten Sohn 
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