144
zu h) der Geistlichehe.. 1 4 409 = 35 %
der Meßöner J307XP) = 7¾ %
der oder die Minsstranten ...... ....15«3-33-40X0
IJÄSZÅ-46l-co-o
zuc)derGeistliche.............IÆWDEZZVLVJO
derOrganist...............80«99-162-;,0X0
derKalkant...............25»93-531240x0
derMeßnek...............30»99-6740-0
dicMiuistranten.............15-s3-3780-0
3M6D-633J40-0
(Sollte hiebei für Sänger etwas aufzuwenden sein, so wäre dies noch besonders
durch Stiftung festzusetzen.)
zu d) der Geistliche 144 755 = 31 ¼ %
der Organst 9936J = 17½ %
der Kallat 33570 — 6¼ %
der Meßner.. 400— 7½ %
die Ministrantttteteee 1870 - 3¾4 %
3AMA 64 = 65 %
3. Der Ueberschuß des Ertregs d des Stiftungskapitals, welcher bei 4%
zu 2. a) 1.-76 F -55 %
bt 29= 15 = 53% %
e) 1.4 74 9 = 36 ½¼ %
41) 1 96 5 = 35 ½
beträgt, und überdies ctwa durch Antegung des Stiftungskapitals zu einem höheren Zins-
suß als zu 4 erzielt werden kann, fällt der Stiftungspflege zu, theils zu Bestreitung
des Kultaufwands, theils zu Deckung der Verwaltungskosten einschließlich der Steuern,
theils als Aequivalent für das mit Uebernahme der Stiftung wegen der darauf haften-
den Verbindlichkeiten verknüpfte Risiko.
4. Soll eine Jahresmesse in einer von der Pfarrkirche etwas entfernten Nebenkapelle
außerhalb Etters gelesen werden, so sind die Gebühren für den Geistlichen, den Meßner