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Königliche Verordnung, betreffend die den Vertrauensmännern des Ausschusses für die
Wahl der Schöffen und Geschworenen, sowie den Schöffen und Geschworenen zu gewährende Ver-
gütung der Reisekosten. 349.
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die
Verkehrsanstalten. Verfügung, betreffend Bestimmungen für die Verladung und Beförderung
von lebenden Thieren auf Eisenbahnen. 343.
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Verfügung, betreffend Abänder=
ung der Postordnung vom 31. Dezember 1874. 362.
. Justizministerium. Verfügung, betreffend die Vollziehung des Forststrafgesetzes. 373.
Königliche Verordnung, betreffend das bei Begnadigungsgesuchen im Geschäftskreise des
Justizdepartements zu beobachtende Verfahren. 3353.
Königliche Verordnung, betreffend die Versehung des Amtes der Staatsanwaltschaft bei
den Amtsgerichten und den Schöffengerichten. 360.
Königliche Verordnung, betreffend die Strafvollstreckung in den zur Zuständigkeit der
Schöffengerichte gehörigen Sachen. 361.
Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. Ver-
fügung, betreffend die Vollziehung des Gesetzes vom 12. August 1879, betreffend Aenderungen des
Landespolizeistrafgesetzes vom 27. Dezember 1871 und das Verfahren bei Erlassung polizeilicher
Strafversügungen. 383.
. Justizministerium. Verfügung, betreffend die Vollstreckung der von den bürgerlichen Ge-
richten erkannten Freiheitsstrafen. 365. Berichtigung. 422.
Königliche Verordnung, betreffend die Vollziebung des Gesetzes über die auf den Inhaber
lautenden Staatsschuldscheine. 391.
Königliche Verordnung, betreffend die Zuständigkeit der Behörden und Beamten des
Justizdepartements zur Verhängung von Ordnungsstrafen gegen die ihnen untergebenen Beamten.
401. Berichtigung. 506.
Königliche Verordnung, betreffend die Hülfsbeamten der Staatsanwaltschaft im Sinne
des §. 153 des Neichs-Gerichtsverfass setzes. 404.
Königliche Verordnung, betreffend die Vergütung für die Berufsthätigkeit der Rechtsanwälte
im Verfahren vor den Gemeindegerichten und bei der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Ver-
mögen. 406.
Königliche Verordnung, betreffend die bei der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Ver-
mögen im Verfahren vor den Vollstreckungsbehörden zulässigen Gebühren. 407.
. Justizministerium. Verfügung, betreffend die Einsendung der gegen Staatsangehörige von
Italien, der Schweiz, von Belgien und von Luxemburg ergangenen Strafurtheile. 416.
Oktober.
. Justizministerium. Verfügung zur Vollziehung des Gesetzes vom 18. August 1879, betreffend
die Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen. 423. Berichtigung. 465.