Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

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Königliche Verordnung, betreffend die den Vertrauensmännern des Ausschusses für die 
Wahl der Schöffen und Geschworenen, sowie den Schöffen und Geschworenen zu gewährende Ver- 
gütung der Reisekosten. 349. 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die 
Verkehrsanstalten. Verfügung, betreffend Bestimmungen für die Verladung und Beförderung 
von lebenden Thieren auf Eisenbahnen. 343. 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Verfügung, betreffend Abänder= 
ung der Postordnung vom 31. Dezember 1874. 362. 
. Justizministerium. Verfügung, betreffend die Vollziehung des Forststrafgesetzes. 373. 
Königliche Verordnung, betreffend das bei Begnadigungsgesuchen im Geschäftskreise des 
Justizdepartements zu beobachtende Verfahren. 3353. 
Königliche Verordnung, betreffend die Versehung des Amtes der Staatsanwaltschaft bei 
den Amtsgerichten und den Schöffengerichten. 360. 
Königliche Verordnung, betreffend die Strafvollstreckung in den zur Zuständigkeit der 
Schöffengerichte gehörigen Sachen. 361. 
Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. Ver- 
fügung, betreffend die Vollziehung des Gesetzes vom 12. August 1879, betreffend Aenderungen des 
Landespolizeistrafgesetzes vom 27. Dezember 1871 und das Verfahren bei Erlassung polizeilicher 
Strafversügungen. 383. 
. Justizministerium. Verfügung, betreffend die Vollstreckung der von den bürgerlichen Ge- 
richten erkannten Freiheitsstrafen. 365. Berichtigung. 422. 
Königliche Verordnung, betreffend die Vollziebung des Gesetzes über die auf den Inhaber 
lautenden Staatsschuldscheine. 391. 
Königliche Verordnung, betreffend die Zuständigkeit der Behörden und Beamten des 
Justizdepartements zur Verhängung von Ordnungsstrafen gegen die ihnen untergebenen Beamten. 
401. Berichtigung. 506. 
Königliche Verordnung, betreffend die Hülfsbeamten der Staatsanwaltschaft im Sinne 
des §. 153 des Neichs-Gerichtsverfass setzes. 404. 
Königliche Verordnung, betreffend die Vergütung für die Berufsthätigkeit der Rechtsanwälte 
im Verfahren vor den Gemeindegerichten und bei der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Ver- 
mögen. 406. 
Königliche Verordnung, betreffend die bei der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Ver- 
mögen im Verfahren vor den Vollstreckungsbehörden zulässigen Gebühren. 407. 
  
  
  
. Justizministerium. Verfügung, betreffend die Einsendung der gegen Staatsangehörige von 
Italien, der Schweiz, von Belgien und von Luxemburg ergangenen Strafurtheile. 416. 
Oktober. 
. Justizministerium. Verfügung zur Vollziehung des Gesetzes vom 18. August 1879, betreffend 
die Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen. 423. Berichtigung. 465.
	        
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