Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

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Finanzgesetz  für  die  Finanzperiode  1.  April  1879/31.  März  1881.  Vom  27.  Februar  1879.  37.
Nachtrag  zu  demselben.  Gesetz  vom  25.  August  1879.  257.

Fleisch.  Beaussichtigung  des  Verkehrs  mit  Fleisch.  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern  vom
21.  August  1879.  243.
Belehrung  des  Medicinalkollegiums  für  Fleischschau-Kommissionen.  248.

Fleisch-Steuer  s.  Verbrauchsabgaben.

Forstpolizeigesetz  vom  8.  September  1879.  317.

Forststrafgesetz  vom  2.  September  1879.  277.
Vollziehungsverfügung  des  Justizministeriums  vom  22.  September  1879.  373.
Verfügung  des  Justizministeriums,  betreffend  die  vereinfachte  Zustellungsweise  in  Forstrügesachen.

  Vom  9.  September  1879.  351.

Freiheits-Strafen,  deren  Vollstreckung  s.  Strafvollstreckung.

Freimaurerloge  zu  den  drei  Cedern  in  Stuttgart,  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit
  an  dieselbe.  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern  vom  25.  März  1879.  81.

Friedrichshafen,  Stadtgemeinde,  Ermächtigung  derselben  zu  Erhebung  einer  örtlichen  Verbrauchsabgabe
  von  Bier.  K.  Verordnungen  vom  2.  Februar  1879  und  vom  20.  März  1879.  17.  57.

G.
Gassteuer.  s.  Verbrauchsabgaben.
Gebäudebrandschaden  für  das  Jähr  1880,  Umlage  desselben.  Verfügung  des  Ministeriums
des  Innern  vom  19.  November  1879.  504.
Gebühren.  Vergütung  für  die  Berufsthätigkeit  der  Rechtsanwälte  im  Verfahren  vor  den  Gemeindegerichten
  und  bei  der  Zwangsvollstreckung  in  unbewegliches  Vermögen.  K.  Verordnung
vom  27.  September  1879.  406.
Die  bei  der  Zwangsvollstreckung  in  unbewegliches  Vermögen  im  Verfahren  vor  den  Vollstreckungsbehörden
  zulässigen  Gebühren.  K.  Verordnung  vom  27.  September  1879.  407.
Gerichtsärzte.  Abtheilung  der  gerichtsärztlichen  Geschäfte  zwischen  den  Oberamtsärzten  und  den
Oberamtswundärzten.  Verfügung  der  Ministerien  der  Justiz  und  des  Innern  vom
17.  Oktober  1879.  467.
Gerichtsverfassung.  Ausführungsgesetz  zum  Reichs-Gerichtsverfassungsgesetze.  Vom  24.  Januar
1879.  3.  Berichtigung.  16.
Gerichtseintheilung  des  Königreichs  vom  1.  Oktober  1879  an.  K.  Verordnung  vom
15.  Mai  1879.  107.
Errichtung  einer  Kammer  für  Handelssachen  bei  dem  Landgericht  in  Stuttgart.  K.  Verordnung
  von  demselben  Tage.  109.
Erstmalige  Herstellung  der  Jahreslisten  der  Schöffen  und  der  Geschworenen  nach  den  Vorschriften
  des  Reichs-Gerichtsverfassungsgesetzes.  Verfügung  des  Justizministeriums  vom
10.  Juni  1879.  121.