Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

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b. Privat-CTLehranstalten. 
Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Die Erziehungs-Anstalt des Dr. Johannes Barop zu Keilhau.#) 
Berichtigung. 
In dem S. 27 ff. (Reg. Blatt von 1879 S. 20 ff.) veröffentlichten Hauptverzeich- 
nisse der zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den 
einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten höheren Lehranstalten ist unter Lit. C. a. 
bb. III. 1 und 2 zu setzen: 
„Die öffentliche Handels-Lehranstalt zu Chemnitz“ 
und 
„Die öffentliche Handels-Lehranstalt der Dresdener Kaufmannschaft (höhere 
Handelsschule) zu Dresden.“ 
Versügung des Stenerkollegiume, betreffend die Umlage der Grund-, Grsäll-, Gebände- und 
Eewerbesteuer für das Etatsjahr ## Vom 15. April 1879. 
31. Märy 1880. 
Nach Art. 3 Ziffer 1 des Finanzgesetzes vom 27. Februar 1879 (Reg.-Blatt S. 37) 
ist die direkte Steuer aus Grundeigenthum und Gefällen, sowie aus Gebäuden und 
Gewerben, letztere mit Ausnahme der Wandergewerbe, für das Etatsjahr 1. April 1879 
bis 31. März 1880 auf 8,723,315/ festgesetzt, woran 
das Grundeigenthum und die Gefälle.. .. . . . Bsa 
die Gebäude und Gewerbe zusammen % 
und zwar je zur Hälfte 
zu tragen haben. 
—+) Diese Anstalt darf Befähigungszeugnisse nur auf Grund einer im Beisein eines Regierungs-Kommissars 
abgehaltenen, wohlbestandenen Entlassungsprüfung ausstellen, für welche das Reglement von der Aussichtsbehörde ge- 
nehmigt ist.
	        
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