Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

W11. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
* Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 24. April 1879. 
Inhalt. 
Verflügung des Ministeriums des Innern, betressend die Vermittlung des überseeischen Transports von Auswanderern. 
Vom 17. April 1879. 
  
Versügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Vermiltlung des überseeischen Transports 
von Auswanderern. Vom 17. April 1879. 
Auf Grund des Art. 7 Ziff. 6 des Gesetzes vom 27. Dezember 1871, betreffend 
Aenderungen des Polizeistrafrechts bei Einführung des Strafgesetzbuchs für das Deutsche 
Reich, wird mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät Nachstehendes 
verfügt: 
8. 1. 
Die Ermächtigung zum Abschluß oder zu der Vermittlung von Verträgen zum Zweck 
der überseeischen Beförderung von Auswanderern wird nur an solche Auswanderungs- 
Agenten ertheilt, welche in Württemberg ihre Niederlassung haben. 
8. 2. 
Zum Geschäftsbetrieb als Auswanderungs-Agent (Haupt-Agent) wird durch das 
Ministerium des Innern die Ermächtigung ertheilt. 
Das Gesuch um dieselbe ist bei dem Oberamt des Bezirks, in welchem der Aus-
	        
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