wunden anerkannt worden. Fürst Bismarck selbst sagte
in der Rede, mit der er die Kongokonferenz, die vom
15. November 1884 bis zum 26. Februar 1883 in Berlin
gekagk hakke, schloß: „In demselben Gedankengang
haben Sie sich bemüht, Mißverständnissen und Zerwürfnissen
zuvorzukommen, zu denen neue Besitzergreifungen
an den Küsten Afrikas Anlaß geben könnken. Die Erklärung
über die Förmlichkeiten, welche erfüllt werden
müssen, wenn solche Besitzergreifungen als rechtmäßig
anerkannk werden sollen, führk in das Völkerrechk eine
neue Regel ein, die ihrerseis beitragen wird zur Verhükung
von Störungen des Völkerfriedens.“
Auf dem Stkudenkenkommers, der Ende Februar 1885
zu Ehren von Theodor Mommsen stattfand, erklärte der
Historiker Karl Wilhelm Nietzsch in einer Rede auf Bis—
marck, unter Bezugnahme auf dieses Ergebnis der Kongokonferenz,
den Reichskanzler für den Juristken der Tak,
wie er schon lange der Historiker der Tak sei, denn
es sei dem neuen Reich, das er erschaffen, ein neues Recht
entsprungen, das Völkerrechk des Welkfriedens, in dessen
Festlegung die Afrikaakke einen hochbedenkenden Forkschritt
darstellke.: Solchen Eindruck machtke die Kongokonferenz
auf die I#enschen, die sie mikerlebken. Sie erschien
ihnen als die erste Anbahnung einer inkernakionalen
Einrichkung zur Erhalkung des Welkfriedens, einer
Einrichkung, von deren Ausdehnung auf die ganze Welk
dieselben Määnner, die ihren Schöpfer jetzt als den bewußkten
Störer des Welkfriedens verleumden, das Glück der
Zukunfk des Menschengeschlechkes erwarkeken. Mit wöl-=I)
S. Oncken, Das Zeitalter Kaiser Wilhelms, Bd. 2, S. 916 und
Gareis, Institutionen des Völkerrechts, Gießen 1888.
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