Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1880. (57)

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Muster e 
Anmeldung Gu F. 20. 
betreffend 
die Veraußerung von unversteuertem Taback. 
(Zu Nr. 45 des Verwiegungsregisters.) 
Der unterzeichnete Tabackpflanzer benachrichtigt die Steuerhebestelle zu Schwedt, daß er von dem 
1 unversteuerten Taback 245 Kilogramm an Herrn Adam Riedel zu 
# 
in seiner Verwahrung befindlichen 
Frankfurt a. O. veräußert hat. 
Die nach der Benachrichtigung vom Sten November 1880 in Gemäßheit des §. 16 Abs. 1 des 
Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Tabacks, vom 16. Juli 1879 (Reichs-Gesetzblat Seite 245) dem unter- 
zeichneten Tabackpflanzer zur Last stehende Tabacksteuer im Betrage von 92,80 4“ vertheilt sich nach der Menge 
des vorhandenen Tabacks: 
a) auf den veräußerten Tabackhlllt:t:t J390—= 
b) auf den in der Verwahrung des Tabackpflanzers verbleibenden unversteuerten Taback mit 53,,0 M 
Dambach, den 19ten Dezember 1880. 
(Unterschrift des Tabackpflanzers.) 
Georg Huber. 
Der Unterzeichnete erklärt hierdurch, daß er die oben angegebene Tabackmenge erworben hat und die 
Haftpflicht für die darauf ruhende Tabacksteuer im Betrage von 39,20 4 übernimmt. 
Der Taback wird 
a) versteuert und bis zur Einzahlung der Tabacksteuer in GAngabe-der-Räume der Wohnung 
des Georg Huber zu Dambach aufbewahrt, "vF 
—c)—in -Die-Miederlage-Zu nerbracht- 
werden. 
Dambach, den 19ten Dezember 1880. 
(Unterschrift des Erwerbers des Tabacks.) 
Adam Riedel. 
Anmeldung 
zur Versteuerung von Taback. 
(Zu Nr. 45 des Verwiegungsregisters.) 
Der unterzeichnete Tabackpflanzer benachrichtigt die Steuerhebestelle zu Schwedt, daß er von dem in seiner 
Verwahrung befindlichen unversteuerten Taback 175 Kilogramm in den freien Verkehr zu setzen wünscht. 
Die nach der Benachrichtigung vom 17ten Januar 1881 in Gemäßheit des §. 16 Absatz 1 des 
Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Tabacks, vom 16. Juli 1879 (Reichs-Gesetzblatt Seite 245) dem 
unterzeichneten Tabackpflanzer zur Last stehende Tabacksteuer im Betrage von 37.60 4 vertheilt sich nach dem 
Verhältniß der vorhandenen Menge des Tabacks: 
a) auf den zu versteuernden Tabac Ut:t:t:t 28 4 
b) auf den in der Verwahrung des Tabackpflanzers verbleibenden unversteuerten Taback mit 9,60 4# 
Dambach, den 25ten März 1881. 
(Unterschrift des Tabackpflanzers.) 
eorg Huber. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele). 
  
Musser 1 
zu §. 20). 
 
	        
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