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12.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 8. Juni 1880.
Inhalt.
Bekanntmachung der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen, betreffend die Jurisdiktionsverhältnisse
zwischen Württemberg und Baden. Vom 18. Mai 1880. — Bekanntmachung der Ministerien der Justiz und
der Finanzen, betreffend die zwischen Württemberg und Hessen wegen Bestrafung der Forstfrevel in den beider-
seitigen Grenzwaldungen abgeschlossene Uebereinkunft. Vom 18. Mai 1880. — Bekanntmachung des Justiz-
ministeriums, betreffend den zum Zwecke der Einziehung von Gerichtskosten unter den Bundesstaaten zu lei-
stenden Beistand. Vom 3. Juni 1880. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens,
betreffend das Erlöschen der Berechtigung einer Anstalt zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaft-
liche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst. Vom 11. Mai 1880. — Bekanntmachung des
Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den evangelischen
Verein in Eßlingen. Vom 14. Mai 1880. — Verfügung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung
von Grenzsteuerämtern. Vom 4. Juni 1880.
bekanntmachung der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen, betreffend die Imis-
diktionsverhältnisse zwischen Württemberg und Baden. Vom 18. Mai 1880.
In Folge der mit dem 1. Oktober 1879 in Württemberg und in Baden in Kraft
getretenen Reichs-Iustizgesetze sind von denjenigen zwischen den beiderseitigen Regierungen
über gegenseitige Rechtshilfe abgeschlossenen Verträgen, welche bei der im Jahre 1872
getroffenen und am 9. November 1872 bekannt gemachten Uebereinkunft (Reg.-Blatt
S. 394 f.) als in Geltung verbleibend bezeichnet worden sind, mehrere außer Wirksam-
keit getreten. Demgemäß ist zwischen der K. württembergischen und der großherzoglich
badischen Regierung ein Einverständniß über folgende Punkte erzielt worden:
Es sind
I. als vom 1. Oktober 1879 an außer Wirksamkeit getreten anzusehen
1) die Art. 2 und 3 des im Jahre 1865 in Folge der Erlassung von Gesetzen