Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1880. (57)

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Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Wahlen zu den Handels- und Gewerbekammern. 
Vom 29. September 1880. 
Zufolge Höchster Entschließung vom 24. ds. Mts. wird in Abänderung des §. 2 
der Verfügung vom 12. November 1874, betreffend den Vollzug des Gesetzes vom 
4. Juli 1874 über die Errichtung von Handels= und Gewerbekammern (Reg. Blatt 
S. 233) Nachstehendes verfügt: 
In den unten aufgeführten Oberamtsbezirken werden weitere Abstimmungsbezirke 
für die Wahlen zu den Handels= und Gewerbekammern errichtet: 
  
  
  
Abstimmungsbezirk 
Oberamt. und Umfang des Abstimmungsbezirks. 
Abstimmungsort. 
Neuenbürg. Wildbad. Die Gemeinden Wildbad, Calmbach, Höfen 
und Enzklösterle. 
Tettnang. Friedrichshafen. Die Gemeinden Ailingen, Berg, Eriskirch, 
Ettenkirch, Friedrichshafen, Hirschlatt, 
Langenargen, Oberdorf, Obertheuringen, 
Schnetzenhausen. 
Reutlingen. Eningen. Die Gemeinde Eningen. 
  
  
  
  
  
Stuttgart, den 29. September 1880. 
Sick. 
  
Verfügung des Finanzministeriums, betreffend Errichtung eines Grenzsteneramts. 
Infolge der Betriebseröffnung der Bahnstrecke Schwaigern-Eppingen ist an der 
Station Stethen a./H. zur Kontrolirung der Ein-, Aus= und Durchfuhr derjenigen 
Gegenstände, welche im Verkehr mit andern Bundesstaaten einer innern Steuer oder 
Uebergangssteuer unterliegen, ein Grenzsteueramt errichtet worden. 
Stuttgart, den 13. August 1880. 
Für den Staatsminister: 
Ebert. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele.)
	        
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