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Schriftstücke zu öffnen und jedenfalls diejenigen Theile derselben, welche nicht blos ihrem
Inhalte nach dem Empfänger mitgetheilt werden sollten, sondern als Urkunden einen
selbständigen Werth haben (z. B. Schuldverschreibungen, Wechsel), ihren Auftraggebern
zurückzugeben, die übrigen Theile aber entweder gleichfalls zurückzugeben oder zu vernichten.
V. Diese Verrichtungen der Gerichtsvollzieher (Ziff. IV) sind, falls die Zurückgabe
der Schriftstücke an die Gerichtsschreiberei des Amtsgerichtes erfolgt, weil der Gerichts—
vollzieher (Zustellungsbeamte) sich nicht mehr im früheren Dienste befindet (Ziff. II 1. b.
und 2 b. und Ziff. III Satz 2), von den Gerichtsschreibereien der Amtsgerichte wahr-
zunehmen.
Stuttgart, den 29. September 1880.
Für den Chef Für den Staatsminister
des Justizdepartements: der auswärtigen Angelegenheiten:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Staatsrath
Kern. Urkull. Sick.
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit
an die Erziehungsanstalt für hilfsbedürftige Kinder in Tuttlingen. Vom 4. Oktober 1880.
Vermöge Höchster Entschließung vom 6. September d. Is. haben Seine König-
liche Majestät der Tuttlinger Erziehungsanstalt für hilfsbedürftige Kinder auf
Grund der vorgelegten Statuten die juristische Persönlichkeit gnädigst verliehen.
Stuttgart, den 4. Oktober 1880.
Sick.
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Anordnung neuer Abgeordnetenwahlen für
die Gberamtsbezirke Nagold und Ravensburg und für die Stadt Reutlingen.
Vom 6. Oktober 1880.
Da die Abgeordnetenmandate der Oberamtsbezirke Nagold und Ravensburg und der
Stadt Reutlingen in Folge der Anstellung des bisherigen Abgeordneten des erstgenannten
Oberamtsbezirks im Staatsdienst und in Folge des Todes der bisherigen Abgeordneten