Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

118 
W10. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Mürttemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 15. April 1882. 
Inhalt. 
Bekanntmachung der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern, betressend die Aus- 
dehnung des zwischen dem norddeutschen Bunde und Italien am 21. Dezember 1868 abgeschlossenen Konsular- 
vertrags auf das Gebiet des Deutschen Reichs. Vom 23. März 1882. — Bekanntmachung der Ministerien der 
Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern, betreffend die Ausdehnung des zwischen dem nord- 
deutschen Bunde und Spanien am 22. Februar 1870 abgeschlossenen Konsularvertrags auf das Gebiet des 
Deutschen Reichs. Vom 23. März 1882. 
Lekanntmachung der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern, be- 
treffend die Ausdehnung des zwischen dem norddeutschen Bunde und ##alien am 21. Dezember 1868 
abgeschlossenen Konsularvertrags auf das Gebiet des Deuischen Reichs. Vom 23. März 1882. 
Laut dem nachstehenden Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Italien 
vom 7. Februar 1872 (Reichs-Ges. Blatt von 1872 Nro. 14) sind alle in dem Konsular- 
vertrag des norddeutschen Bundes mit Italien vom 21. Dezember 1868 enthaltenen Sti- 
pulationen als in Gültigkeit und Rechtskraft zwischen dem Deutschen Reiche und Italien 
zu betrachten. 
Der besagte, in Nro. 13 des Bundesgesetzblattes des norddeutschen Bundes von 1869 
abgedruckte Konsularvertrag vom 21. Dezember 1868 wird hienach zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Stuttgart, den 23. März 1882. 
Faber. Mittnacht. Hölder.
	        
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