Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

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Bekannimachung des Ministerinms des Innern, belreffend die Erlöschung der juristischen 
Persönlichkeit des Vereins der Buchhändler zu Stultgart. 
Vom 8. Juni 1882. 
Da die dem Verein der Buchhändler zu Stuttgart vermöge Königlicher Entschließung 
vom 7. Dezember 1843 (Reg. Blatt von 1844 S. 161) verliehene juristische Persönlich= 
keit in Folge der freiwilligen Auflösung dieses Vereins erloschen ist, so wird dieß zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 8. Juni 1882. 
Hölder. 
Versügung des Finanzministeriums, betreffend die Ausstellung von Uebergangsscheinen durch 
das Grenzsteneramt Mühlacker, Kameralamts Manlbronn. 
Vom 6. Juni 1882. 
Nachdem das Grenzsteueramt Mühlacker, Kameralamts Maulbronn, zu Ausstellung 
von Uebergangsscheinen für kontrolepflichtige Bier sendungen ermächtigt worden ist, wird 
dieß unter Bezugnahme auf §. 9 der Verfügung vom 3. Juni 1868, betreffend die Be- 
handlung des Verkehrs mit den in den einzelnen Zollvereinsstaaten einer inneren Steuer 
oder einer Uebergangssteuer unterliegenden vereinsländischen Erzeugnissen (Reg. Blatt 
S. 251), mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß gegenwärtige Ver- 
fügung sofort in Wirksamkeit tritt. 
Stuttgart, den 6. Juni 1882. 
Renner. 
  
Cedruckt bei G. Hasselbrint (Ehr. Scheufelol.
	        
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