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Bekanntmachung des Justizministeriums, betreffend die Ernennung von Mitgliedern des künst-
lerischen Sachverständigenvereins für Würltemberg, Baden uud Hessen.
Vom 9. September 1882.
Seine Königliche Majestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 3. I. M.
den Direktor der Kunstschule von Liezen-Mayer in Stuttgart an der Stelle des Di-
rektors a. D. von Neher, welcher die betreffende Funktion niedergelegt hat, zum Mit-
glied und Vorsitzenden, sowie den Lehrer der Kupferstecherkunst an der Kunstschule und
zumaligen Inspektor der Kupferstichsammlung Professor Kräutle in Stuttgart an der
Stelle des verstorbenen Professors Weißer zum stellvertretenden Mitglied des nach dem
Reichsgesetz vom 9. Januar 1876 gebildeten künstlerischen Sachpverständigenvereins
für Württemberg, Baden und Hessen gnädigst zu ernennen geruht. Solches wird unter
Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 30. Dezember 1876 (Reg. Blatt von 1877 S. 1)
hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 9. September 1882.
Faber.
Hekanntmachung der Ministerien des JInnern und der Finanzen, betreffend den Freundschafts-,
andels- und Schiffahrtsvertrag mit den ereinigten Staaten von Meriko.
Vom 25. Juli 1882.
Nachstehende in Nro. 29 des Centralblatts für das Deutsche Reich enthaltene Be-
kanntmachung in Betreff der weiteren Verlängerung des Freundschafts-, Handels= und
Schiffahrtsvertrags zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Mexiko vom
28. August 1869 wird hiemit unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom
4. Februar und 25. Oktober 1881 (Reg. Blatt S. 11 und 459) zur allgemeinen Kennt-
niß gebracht.
Stuttgart, den 25. Juli 1882.
Für den Staatsminister des Innern: Für den Staatsminister der Finanzen:
Schüz. Zeller.
Durch Austausch von Erklärungen zwischen dem Kaiserlichen Minister-Residenten in
Mexiko und der mexikanischen Regierung ist vereinbart worden, daß die Wirkungen der