so ist doch kein Denker über jene Erklärung der Freiheit hinausgekommen,
welche Aristoteles gefunden. Er meint in seiner
erschöpfenden empirischen Weise, die Freiheit umfasse
zwei Dinge: die Befugnis der Bürger, nach ihrem Belieben
zu leben, und die Teilnahme der Bürger an der Staatsregierung
(das abwechselnde Regieren und Regiertwerden). Die
Einseitigkeit, welche der Hebel alles menschlichen Fortschreitens
ist, bewirkt, daß die Völker fast niemals dem vollen
Freiheitsbegriffe nachstrebten. Vielmehr ist bekannt, wie die
Griechen sich mit Vorliebe an dieses letztere, an die politische
Freiheit im engeren Sinne, hielten und einem schönen und
guten Gesamtdasein willig die freie Bewegung des Menschen
zum Opfer brachten. Gar so ausschließlich, wie gemeinhin
behauptet wird, war die Vorliebe der Alten für die politische
Freiheit freilich nicht. Jenes Wort des griechischen Denkers
beweist ja, daß ihnen das Verständnis für das Leben nach
eigenem Belieben, für die bürgerliche, persönliche Freiheit
keineswegs fehlte. Aristoteles weiß sehr wohl, daß auch eine
Staatsgewalt denkbar ist, welche nicht das gesamte Volksleben
umfaßt; er sagt ausdrücklich, die Staaten unterscheiden
sich voneinander besonders dadurch, ob alles oder nichts
oder wie vieles den Bürgern gemeinsam sei. Jedenfalls
blieb in dem ausgewachsenen Staate des Altertums die Vorstellung
vorherrschend, daß der Bürger nur ein Teil des
Staates ist, die rechte Tugend nur im Staate sich verwirklicht.
Darum befassen sich die politischen Denker der Alten
bloß mit den Fragen: wer soll herrschen im Staate? und
wie soll der Staat geschützt werden? Nur als eine leise
Abnung regt sich dann und wann die tiefere Frage: wie soll
der Bürger vor dem Staate geschützt werden? Den Alten
steht fest, daß eine Gewalt, welche ein Volk über sich selber
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