Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

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5Z. die Thurgauischen Polizei-Büreaus in Romanshorn und Kreutzlingen; und 
6. die St. Gallischen Bezirksämter zu Rorschach und Rheineck, letzteres jedoch nur 
für den Fall, daß der Transport von Lindau aus mittelst der Eisenbahn erfolgen 
sollte. 
Dessen zur Urkund haben die Unterzeichneten dieses Protokoll in doppelter Ausfertigung 
vollzogen und ihre Wappensiegel beigedruckt. 
So geschehen zu Berlin, den 21. Dezember 1881. 
Graf v. Hatzeeld. A. Roth. 
(L. S.) (L. S.) 
Verzeichniß 
der Schweizer-Behörden, welche befugt sind, über die Staatsangehörigkeit in der Schweiz 
Zürich 
Bern. 
Luzern 
Uri 
Schwz 
Unterwalden s. W. 
Unterwalden n./W. 
Glarus 
Zug 
Freiburs 
Solsthurn 
Besel-Stadt. 
Basel-Landschaft 
Schaffhausen 
Appenzell a. N. 
Erklärungen und Anerkenntnisse auszustellen. 
  
Die Direktion der Justiz und Polizei des Kantons Zürich in Zürich. 
Die Direktion der Justiz und Polizei des Kantons Bern in Bern. 
Militär= und Polizei-Departement des Kantons Luzern in Luzern. 
Die Polizei-Direktion des Kantons Uri in Altorf. 
Der Regierungsrath des Kantons Schwyz in Schwyz. 
Das Kantons-Polizeiamt in Sarnen. 
Der Regierungsrath des Kantons Unterwalden n. W. in Stans. 
Die Polizei-Kommission des Kantons Glarus in Glarus. 
Die Polizei-Direktion des Kantons Zug in Zug. 
Die Direktion der Central-Polizei in Freiburg. 
(Fribourg: la Direction de police centrale à Fribourg. 
Das Polizei-Departement des Kantons Solothurn in Solothurn. 
Das Polizei-Departement des Kantons Basel-Stadt in Basel. 
Die Polizei-Direktion des Kantons Basel-Landschaft in Liestal. 
Die Polizei-Direktion des Kantons Schaffhausen in Schaffhausen. 
Die Polizei-Direktion des Kantons Appenzell a. Rh. in Trogen.
	        
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