Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

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Die Verblendung muß mindestens 25 mm dick sein, soweit nicht im einzelnen Falle 
besondere Umstände Weiteres erfordern. 
Der Verblendung ist bei Fachwerkswandungen, welche mit gebrannten Steinen aus- 
gemauert sind, gleichzuachten, wenn die Ausmauerung sorgfältig in den Fugen verstrichen 
und das Riegelholz mit einem guten Anstrich versehen wird. 
S. 40. 
Anstatt der Verblendung können die Außenseiten der Gebäude auch mit Schiefer 
oder einem anderen feuersicheren Material verkleidet werden. Vormauerung ist nur in 
der Art und in solcher Höhe zuläßig, wie es mit den sicherheitspolizeilichen Anforderungen 
vereinbar ist. 
Zu Art. 40 und 41 der Bauordnung. 
g. 41. 
Ueber die Zuläßigkeit der Anbringung eines Bretter- oder Schindelsschirms ist, so- 
weit nicht Art. 40 Abs. 2 lit. a— oder Art. 41 Abs. 2 zutrifft, im einzelnen Falle unter 
Berücksichtigung der für die Gefahr einer Feuermittheilung im Brandfall maßgebenden 
Umstände zu entscheiden. In der Regel sollen übrigens, falls nicht besondere Umstände 
die Forderung eines größeren Abstandes nothwendig machen, Vertäferungen nur inso- 
weit zugelassen werden, als die Gebäudeseiten, auf welchen die Vertäferung angebracht 
werden will, 
1) wenn letztere auf ausgemauertem Fachwerk hergestellt wird, mindestens 5äm, 
2) wenn eine Vertäferung auf unausgemauertem Fachwerk in Frage kommt, min- 
destens 10 m 
mit ihren Dachvorsprüngen von den Dachvorsprüngen gegenüberstehender Seiten anderer 
Gebäude beziehungsweise von der Eigenthumsgrenze entfernt sind. 
Ebenso ist, wenn nicht durch Ortsbaustatut eine entsprechende Bestimmung getroffen 
ist, nach den Umständen des einzelnen Falles zu beurtheilen, ob und inwieweit die Vor- 
aussetzungen des Art. 40 lit. a undc und des Art. 41 Abs. 2 zutreffen. 
Die Täferschindeln müssen sich wenigstens dreifach überdecken, 15—30 cm lang und 
nicht über 8 cm breit, auch mit einem guten Anstrich versehen sein, welcher nach Bedürfniß 
zu erneuern ist. 
Bei den Bretterverschalungen sind nur schmale, nicht über 25 cm breite Bretter zu 
verwenden. Die Fugen sind mit Leisten oder Schwarten zu bedecken, oder es haben,
	        
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