Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

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durch mehrere Stockwerke dergestalt, daß sie mehr als eine Decke durchdringen, ist nur 
statthaft, wenn nicht feuerpolizeiliche Bedenken entgegenstehen. 
8. 40. 
Kaminschoße (Rauchfänge) sind bei offenen Feuerungen anzubringen 
Dieselben müssen aus unverbrennbarem Material hergestellt werden. Traghölzer 
sind entweder zu vergipsen oder mit Sturzblech zu bekleiden. 
Die Ausdehnung der Kaminschoße richtet sich nach der Größe und Beschaffenheit der 
Feuerungs-Anlagen. Bei gewöhnlichen Herdfeuerungen sollen die unteren Lichtöffnungen 
der Kaminschoße die Herde um wenigstens 7 om überragen. Bei Backöfen und ähnlichen 
Feuerungs-Anlagen, welche den Nauch von den Zügen offen in das Kamin senden, sind 
die Kaminschoße mindestens 30 cm von den Zigen entfernt zu führen. 
Ein geringerer Abstand ist nur zuläßig, wenn sie auf eiserne Schienen gesetzt werden. 
Mit dem Kamin und den Feuerwänden sind sie in dichte und feuersichere Ver- 
bindung zu bringen. 
Von geschlossenen Feuerungen kann der Rauch ohne Kaminschoß abgeleitet werden, 
wenn die Rauchabzugsröhren aus Sturzblech oder einem anderen geeigneten Metall bestehen 
und bis in das Kamin geführt, auch bei besteigbaren Kaminen zu Abschließung der Kamine 
eiserne Schließklappen mit Rahme und eiserner Zugvorrichtung in der Art angebracht 
werden, daß der Kaminfeger die Reinigung der Kamine und Röhren gehörig voll- 
ziehen kann. 
Die Einführung der Nauchabzugsröhren in die Kamine hat außerdem mittelst gut 
befestigter Blechhülsen oder in anderer Weise dergestalt zu erfolgen, daß die Röhren leicht 
und ohne Beschädigung herausgenommen werden können und sich Zwischenräume, welche 
das Austreten von Funken oder Rauch zwischen den Kaminen und den Röhren ermög- 
lichen würden, nicht bilden können (vergl. auch §. 45 vorletzter Absatz). 
§. 41. 
Alle Kamine müssen sorgfältig fundirt (§§. 49 und 51) und mit gebrannten 
Steinen oder anderem feuersicherem Material aufgeführt, innen über die Fugen und 
außen in der ganzen Ausdehnung sorgfältig bestochen, auch da, wo stark gefeuert wird, 
an der unteren oder oberen Oeffnung mit einer eiserben Vorrichtung zum dichten Ver-
	        
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