Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

IV. 
3° 
Taxe der homöopathischen Arzneimittel. 
  
1. Muttertinkturen. 
A. Essenzen aus gleichen Theilen aus- 
Bepressten frischen Saftes und 
Weingeistes zusammengesctat 
B. Tincturen aus 1 Theil trockener 
Arzneisubstanz und 10 Theilen 
Weingeistes bereitet 
2. Verdünnungen. 
A. Mit Weingeist bereitet von der 1. 
bis 30. Verdünnung 
B. Streukügelchen, welche mit einem 
Arzneimittel befeuchtet sind. 
Reinc unbefeuchtete Streukügelchen, 
reiner prüparirter Milchzucker 
  
1 bis 30 Tropfen. 
31 bis 100 Tropfen oder 
5 Gram 
jede weitere 100 Tropfen 
oder 5 Gramm 
1 bis 20 Tropfen. 
31 bis 100 Tropfen oder 
5 Gramm . 
jede weitere 100 Tropsen 
oder 5 Gramm 
1 bis 30 Tropfen 
31 bis 100 Tropfen oder 
5 Gramm. 
jede weitere 100 Tropfen 
oder 5 Gramm 
bis zu 1 Gramm 
über 1 Gr. bis zu 2 Gr. 
über 2 Gr. bis zu 56 Gr. 
5 Gramm 
  
Pl.
	        
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