Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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M 4. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 15. März 1883. 
Inhalt. 
Königliche Verordnung, betressend den Wiederzusammentritt der Ständeversammlung. Bom 8. Märi 1883. — 
Verfügung der Ministerien der Justiz und des Innern, betrefsend eine Ergänzung der gemeinschaftlichen Ver- 
kügung dieser Ministerien vom 28. Juni 1859 bezüglich der Handhabung des für die todte Hand bestehenden 
Verbots des Gütererwerbs und die Ertheilung der Dispensation von diesem Verbot VBom 1. Mänz#z 188. 
  
  
Köuigliche Verordunng, betreffend den Wiederzusammentiritt der ##ndeversammlungs. 
Vom S. März 1823. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir den Wiederzusammentritt 
der vertagten Ständeversammlung auf 
Mittwoch, den 28. März d. Is. 
bestimmt. 
Wir befehlen demnach, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tage 
zur Eröffnung ihrer Sitzungen in Unserer Haupt= und Residenzstadt Stuttgart wieder 
versammeln. 
Gegeben Stuttgart, den 8. März 1883. 
Karl. 
Mittnacht. Reuner. Geßler. Wundt. Faber. Holder.
	        
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